Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )

 

 

 

1.    Geltungsbereich

Die nachstehenden AGB gelten für sämtliche Geschäftsvorgänge und sind Bestandteil aller mit der Firma abgeschlossenen Verträge. Die AGB dritter, insbesondere von Vertragspartnern

gelten ausschließlich dann, wenn die Geltung von uns schriftlich bestätigt wurde.

2.    Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist der Verkauf von gebrauchten und neuen Gerüsten, gebrauchten und neuen Schalungen, gebrauchten und neuem Zubehör für Schalungen und Gerüste

sowie sonstigen beweglichen Sachen. Weiterer Vertragsgegenstand kann der Verkauf von nicht gebrauchsfähigem Baugeräten zum Zwecke der Verschrottung und Wiederaufbereitung sein.

3.    Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend sowie unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs. Ein Vertrag kommt mit schriftlichem Kaufvertrag zustande. Dieser bestimmt abschließend

 den Liefer- und Leistungsumfang nach Preis, nicht aber den Verwendungszweck.

4.    Preise

Die vereinbarten Preise sind grundsätzliche Festpreise, zuzügilch der am Tag der Lieferung geltenden Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich ausschließlich ab Lager.

5.    Liefertermine, Lieferfristen.

Lieferfristen und Liefertermine sind nur dann verbindlich, soweit ein Kaufvertrag vereinbart ist. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Lieferungen ist ausschließlich ein von uns im Vertrag

genannter Erfüllungsort. Wir stellen die vereinbarten Waren dem Käufer dort zur Abholung bereit. Der Zeitpunkt der Abholung ist vom Käufer rechtzeitig anzukünden. Wir sind zu

Teillieferungen berechtigt, ohne dass für uns etwa entstandene Mehrkosten anfallen.

6.    Zahlungsbedingungen

Zahlungen erfolgen ausschließlich durch Überweisungen auf das von uns zu benennende Konto oder vor Abholung in bar. Der Käufer ist verpflichtet innerhalb 7 Tage ab Datum

des Kaufvertrages eine Anzahlung in Höhe von 20 % des ausgewiesenen Verkaufspreises zuzüglich Mehrwertsteuer zu bezahlen. Der Restbetrag ist spätestens bei Abholung

 zu bezahlen, dies ist die Vorraussetzung der Übergabe Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8 % vom Basiszins zu fordern.

7.    Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns an allen gelieferten Waren bis zur restlosen Bezahlung und vollen Befriedigung Ihrer Ansprüche, das Eigentum der gelieferten Gegenstände vor. Der Käufer ist

im Falle des Weiterverkaufs der Ware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf an den Verkäufer übergeht. Der Käufer tritt damit

für den Fall eines Weiterverkaufs im Voraus die aus diesem Weiterverkauf entstehende Forderung an den Verkäufer ab.

8.    Abnahmeverzug des Käufers

Wurde für die Übergabe des Kaufgegenstandes ein Datum  vereinbart und ist der Käufer mehr als 14 Tage im Abnahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt ab dem 15 Tag

 Lagerkosten in Höhe von 1% des Auftragwertes für die Bereitstellung zu verlangen. Die Kosten sind bei Abholung zu bezahlen. Der Verkäufer hält die Ware maximal 30 Tage

bereit. Bei Nichtabholung innerhalb dieser Frist , ist der Verkäufer berechtigt vom Verkauf zurückzutreten und Schadensersatz geltend zu machen.

Die verkauften Gegenstände sind vom Käufer entgegenzunehmen, es ei denn, sie weisen wesentliche Mängel auf. Der Käufer hat bei der Verladung die Gegenstände auf

 Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu untersuchen und dem Verkäufer wenn sich ein Mangel zeigt, diesen unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer

 die Anzeige so gilt die Ware als genehmigt.

9.    Lieferverzug des Verkäufers

Kann der Verkäufer dem Käufer nicht spätestens 30 Tage ab vollständigem Zahlungseingang die Ware vollständig zur Verfügung stellen, so ist der Käufer berechtigt vom

Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhält der Käufer sämtliche geleisteten Zahlungen zurück. Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere der Anspruch auf Schadensersatz,

werden ausgeschlossen.

10.    Haftung

Der Verkäufer haftet lediglich für die im Kaufvertrag ausgewiesene Art und Menge, jedoch nicht für die Brauchbarkeit als Verwendungszweck. Eine darüber hinaus gehende

 Haftung wird ausgeschlossen, soweit das Gesetz dies erlaubt. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Mängel von Leistungen, insbesondere Ingenieurleistungen,

 z. B. von Ihr ausgearbeitete Pläne und Berechnungen und der gleichen sowie hieraus resultierende Schäden.

11.    Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, Schriftformerfordernis

Für sämtliche Ansprüche aus Geschäftsbeziehungen mit dem Verkäufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Anderslautende Vorschriften des

Rechts der europäischen Gemeinschaft oder des UN- Kaufrechts sind abbedungen. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist das am Geschäftsitz des Verkäufers zuständige Gericht.

Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

12.    salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller

sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.

Stand: September 2010                                                                                                                                                                                                                            Zurück